Wenn T-Systems Geschäfte macht, wird auf Fairness, Integrität und Wertschätzung geachtet. Dabei geht es aber nicht nur um „Compliance“, also die Einhaltung von Recht und Gesetz, sondern auch um den fairen Umgang mit Geschäftspartnern, Kolleginnen und Kollegen oder Behörden. Private Interessen und persönliche Vorteile dürfen unsere gesellschaftliche Entscheidung nicht beeinflussen.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat T-Systems klare Richtlinien eingeführt, die für alle Personen gelten – von der Geschäftsführung bis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Konzernweite Compliance-Strukturen stellen sicher, dass Gesetze, Vorschriften und Verhaltenskodizes im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung auch eingehalten werden.
Compliance-Regeln machen nur Sinn, wenn Verstöße, die bekannt werden, in Folge auch angemessen geahndet und in Zukunft vermieden werden. Zu diesem Zweck gibt es das Hinweisgeberverfahren „Tell me!“. Jeder, der von einem Compliance-Verstoß bzw. einer rechtwidrigen Handlung bei T-Systems Kenntnis erlangt oder ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters oder Geschäftspartners in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu T-Systems festgestellt hat, kann das über eine Meldung an fmb_at_compliance@t-systems.com unter Bekanntgabe seines Namens oder auch anonym melden.
Unter Beachtung des HSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) steht der Hinweisgeber (und ihm nahestehende Personen) unter besonderen Schutz, insbesondere seine Identität und andere Informationen in Zusammenhang mit seiner Person. Der Hinweisgeber bekommt innerhalb von 7 Tagen ab Einlangen des Hinweises eine Information und er wird innerhalb von 3 Monaten über allfällige Folgemaßnahmen informiert (sofern der Hinweisgeber Kontaktdaten bekannt gegeben hat).
Es ist sichergestellt, dass aufgrund des nach bestem Wissen und Gewissen gegebenen Hinweises keine Nachteile entstehen. Die Hinweise werden streng vertraulich von speziell dafür ausgebildeten und zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen der „internen Stelle“ (Compliance Abteilung) geprüft bzw. es werden anschließend – bei Bedarf - weitere Ermittlungen durchgeführt.
Es ist möglich, dass der Hinweisgeber Hinweise auf Rechtsverletzungen auch bei den zuständigen Behörden und externen Stellen im Sinn des HSchG, wie etwa dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, abgibt. Nachdem Hinweise zumeist schneller und effektiver von der internen Stelle des Unternehmens (Compliance Bereich) aufgeklärt werden können, sollte der Hinweisgeber jedoch immer überlegen, ob der Hinweis nicht besser zunächst bei der internen Stelle des Unternehmens/dem Compliance Bereich erstatten wird. Wenn die sorgfältige Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat, wird der Hinweisgeber gebeten den Hinweis an eine externe Stelle (Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) abzugeben.
Wo und Wie können Hinweise abgegeben werden?
Hinweise können per E-Mail an fmb_at_compliance@t-systems.com oder direkt/persönlich an unsere Compliance Officerin Fr Mag. Manuela Rennhofer, per mail, telefonisch oder per Post abgegeben werden.
Für Compliance betreffende Fragen aller Art (zB Dürfen Sie einen T-Systems Mitarbeiter zu einer Veranstaltung eingeladen? Was ist gemäß den internen Richtlinien hierzu erlaubt?), stehen wir Ihnen unter fmb_at_compliance@t-systems.com gerne zur Verfügung!