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Mitarbeiter eines Unternehmens diskutieren in einer Sitzung über ethische Grundsätze

Corporate Governance – aus Überzeugung

Unsere ethischen Grundsätze

Unser Anspruch ist hoch...

...an uns selbst, an unser Handeln und Verhalten. Das gilt für unseren Vorstand genauso wie für unsere über 26.000 Mitarbeitenden weltweit.

Was bedeutet gute Unternehmensführung für uns?

Lächelnder Geschäftsmann im Büro vor Kollegen

Wir glauben fest daran, dass wir als Unternehmen das Vertrauen unserer Aktionäre, Stakeholder und Geschäftspartner stärken, indem wir ethische und moralische Grundsätze (Verhaltenskodex), gesetzliche Standards und Compliance-Vorgaben einhalten und überwachen. T-Systems verfolgt deshalb umfassende Grundsätze guter Unternehmensführung (Corporate Governance). Dazu zählen Transparenz, Bilanzierungsrichtlinien, Regelbefolgung und ethische Standards. Diese Prinzipien entsprechen den rechtlichen Rahmenbedingungen, erfüllen die Anforderungen unserer Muttergesellschaft Deutsche Telekom AG und die der Öffentlichkeit. Für uns bedeutet Corporate Governance, dass wir transparente Finanzberichte vorlegen, Beteiligungen effektiv steuern, Richtlinien und Regeln voll umsetzen, eine nachhaltige Geschäftsentwicklung betreiben, uns an ethische Vorgaben halten sowie Integrität und Engagement fördern.

Diese Grundsätze der Unternehmensführung ermöglichen es uns:

  • hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Unternehmen zu gewährleisten
  • Produkte und Dienstleistungen mit über 100 Beteiligungen in mehr als 20 Ländern anzubieten
  • gemeinsam mit unseren Partnern nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen

Basis für eine gute Unternehmensführung bei T-Systems bilden die Corporate-Governance-Regeln der Deutschen Telekom, der Code of Conduct, das Konzernleitbild, die Umweltziele der Geschäftseinheiten sowie die Finanz-, Umwelt- und Sozialbilanzierung. Außerdem übernehmen wir ethische Verantwortung – zum Beispiel durch Sport- und Kultursponsoring, gesellschaftliches Engagement oder Bildungsförderung durch die Telekom Stiftung.
 

Hohe Maßstäbe gelten auch für unsere Partner

Geschäftsmann und Geschäftsfrau im Büro

Corporate Governance hört für uns nicht mit den Grenzen unseres Unternehmens auf. Wir achten darauf, dass sich auch unsere Zulieferer und Partner an alle gesetzlichen Vorschriften und ethischen Vorgaben halten sowie intern die gleichen hohen Maßstäbe an ihr Geschäft ansetzen wie wir selbst.

T-Systems hat mit einem eigens entwickelten Verhaltenskodex, dem Code of Conduct und seiner Sozialcharta Verhaltensrichtlinien und ethische Standards für das Unternehmen und für seine Mitarbeitenden international verabschiedet. Von unseren Zulieferern, Investoren und Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie ähnliche Verhaltenskodizes verfolgen und zur sich der Einhaltung der Sozialcharta verpflichten.

Unser gemeinsames Ziel ist es, durch innovative, verlässliche Produkte und Services Werte für Menschen zu schaffen. Im Sinne unseres Konzernleitbildes fördern wir exzellente Leistung und Integrität. Wo nötig, sanktionieren wir Fehlverhalten konsequent und bestimmt. Damit erzielen wir Erfolge am Markt und nehmen unsere Verantwortung wahr.

Corporate Governance bei unseren Kunden

Lächelnder Geschäftsmann erklärt etwas mit Gesten seinem Kollegen

Mit unserer Hilfe können sich unsere Kunden flexibler auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Denn wir unterstützen Sie mit all unseren Leistungen – auch beim Thema Corporate Governance.

IT-Governance ist Corporate Governance

Mit einer globalen Infrastruktur aus Rechenzentren und Netzen betreibt T-Systems Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) für multinationale Konzerne und öffentliche Institutionen.

T-Systems hilft Ihnen dabei, Ihre Corporate-Governance-Regeln und -Vorschriften ganz einfach umzusetzen und einzuhalten. Hierzu gehört zweifelsohne auch die IT-Governance. Denn wir wissen: Gerade beim Outsourcing von ICT-Dienstleistungen ist Vertrauen in Ihre Geschäftspartner sehr wichtig. Denn Corporate-Governance-Regelungen – etwa der US-amerikanische Sarbanes-Oxley-Act – erfordern bestimmte Unternehmensprozesse und Kontrollverfahren, die das entsprechende Unternehmen einhalten und nachweisen muss. Und diese Nachweiskette erstreckt sich auch auf ICT-Provider und ihre Zulieferer.

IT-Governance durch Auditierung

Die Einhaltung der Sarbanes-Oxley-Anforderungen dokumentieren wir in ausgewählten Rechenzentren mit einem sogenannten SAS70 Type II Report (SAS = Statement on Auditing Standards). Dieser deckt standardmäßig die Basis-Infrastruktur der IT-Systeme ab. Unsere Wirtschaftsprüfer erstellen ihn jährlich nach den Audits und wir stellen ihn Kunden zur Verfügung. Individuell führen wir ergänzend zum Report weitere Kontrollen durch, die der Compliance dienen. Von diesem hohen Qualitätsniveau profitieren auch die öffentliche Hand und der Mittelstand, für den Corporate-Governance-Regelungen bisher häufig nur empfehlenden Charakter haben.

Mit IT-Governance Umweltschutz im Blick behalten

Nachhaltigkeit ist auch für den IT-Bereich wichtig. Im weiteren Sinne leistet die Einhaltung von Umweltzielen ebenfalls einen Beitrag zur Corporate Governance. T-Systems unterstützt Sie und Ihre IT-Manager dabei, Ihre Geschäftsziele im Unternehmen auf nachhaltige Weise zu verfolgen. Denn es gehört zu unseren eigenen Prinzipien, für unsere Kunden umweltentlastende und nachhaltigkeitsfördernde ICT-Lösungen (Green IT) und quantifizierte Darstellungen zu entwickeln. Durch intelligentes Datenmanagement und IT-basierte Echtzeitkommunikation senken Sie ökonomische und ökologische Kosten. Trotz aller Kontrollmechanismen und Prüfungsprozesse vergessen wir dabei den Faktor Mensch nicht. Sollte Ihnen eine Unregelmäßigkeit oder ein Fehlverhalten in den Geschäftsbeziehungen auffallen, bitten wir um Hinweise in unserem Hinweisgeberportal. Auch das zählen wir neben IT-Governance zu guter Corporate Governance und als Voraussetzung für eine langfristige, erfolgreiche Kundenbeziehung.

Hinweisgeberportal

Für uns kommt es darauf an, unseren hohen Ansprüchen auch im Alltag – also in den Geschäftsbeziehungen und bei den Dienstleistungen – gerecht zu werden. Sollten wir dies einmal nicht erreichen, bitten wir ausdrücklich um einen Hinweis dazu – sei es von Kunden, Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Investoren oder anderen Stakeholdern. Dazu haben wir ein eigenes Hinweisgeberportal eingerichtet, durch das Sie – wenn gewünscht auch anonym – Beschwerden zu Rechnungslegung, Prüfungswesen und allen weiteren Themen einreichen können. Wir werden allen Hinweisen nachgehen.

Umsetzungsperiode für den Frauenanteil

Erklärung zu den Festlegungen sowie zur Zielerreichung zum Ende der ersten Umsetzungsperiode für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Geschäftsführung und den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung

Gemäß § 36 und § 52 Abs. 2 GmbHG

Durch das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ besteht die Pflicht, turnusmäßig Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Aufsichtsrat, Geschäftsführung und den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung sowie Fristen zu deren Umsetzung festzulegen. Über die Ergebnisse der Zielerreichung soll jeweils nach Ablauf der Umsetzungsfrist berichtet werden.

Die zuständigen Organe haben zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Festlegungen zu Zielgrößen und Umsetzungsfristen getroffen. Die erste Umsetzungsfrist ist bereits beendet. Die Festlegungen und der Bericht zur Zielerreichung zum Ende der ersten Umsetzungsperiode sind über die Internetseite der Deutschen Telekom AG zugänglich.

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