Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt von deutschen Unternehmen ab 2023, den Behörden über die Menschenrechtslage in ihren internationalen Lieferketten zu berichten. Allerdings verfügt nicht jedes Unternehmen über die nötigen Daten oder sie werden nicht zentral gepflegt. Was können Unternehmen tun, um den entsprechenden Prozess aktiv und effizient zu gestalten?