Die Bedrohungslage nimmt zu am Himmel über Deutschland. Das Bundeskriminalamt meldete allein für das vergangene Jahr mehr als 1.000 verdächtige Drohnenflüge über Militäranlagen und kritische Infrastrukturen. Ziel waren auch immer wieder Flughäfen wie Berlin-Brandenburg (BER), München, Bremen und Frankfurt. Erst Ende Oktober hat der Flughafen BER den Betrieb für zwei Stunden eingestellt.
Die Bundesregierung hat nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Spezialkräften in besonders schweren Fällen den Abschuss von Drohnen erlaubt. Und sie hat eine Spezialeinheit für Drohnenabwehr bei der Bundespolizei ins Leben gerufen. 130 Beamtinnen und Beamte sollen Flughäfen und kritische Infrastrukturen schützen. Die Bundesregierung stellt dafür rund 100 Millionen Euro für Ausrüstung bereit.
Die Motivation für solche Drohnenflüge? Es kann sich um Spionage handeln oder auch einfach nur um Verunsicherung wie bei den Drohnen an Flughäfen.
Wer darf was unternehmen? Dies ist in Deutschland geregelt und daran ändert auch die neue Spezialeinheit nichts: Für Spionagedrohnen ist grundsätzlich die Polizei zuständig, denn es handelt sich um Gefahrenabwehr. Diese übernimmt in der Regel die Landespolizei. Bewegt sich die Drohne über Flughäfen, ist es aber die Bundespolizei. Zum Flughafen zählt ein Umkreis von 1,5 Kilometern. Fliegt die Drohne über Militäranlagen ist die Bundeswehr zuständig. Sie ist auch für alle bewaffneten Drohnen zuständig – egal wo.
Aufklärung ist also enorm wichtig. Ist es eine Kampfdrohne oder nicht? Und: Wohin fliegt die Drohne? Danach entscheidet sich, wer wie gegen die Drohne vorgeht.
Es gibt ferngesteuerte Drohnen und autonome Drohnen. Bei den ferngesteuerten Drohnen lenkt ein Mensch via Funksignal das Fluggerät. Wird dieses Funksignal unterbrochen, kehrt die Drohne zum Startpunkt zurück oder landet möglichst schnell. Ein so genannter Jammer stört etwa die Funkverbindung und beendet den Flug.
Bei autonomen Drohnen sucht sich das Gerät anhand von Satellitennavigation, Kameras, Radar und Geländedaten selbst seinen Weg. Gehört die Satellitennavigation zwingend zum System, kann ein so genannter Spoofer die Drohne abwehren. Er verändert die Signale der Navigationssatelliten in einem kleinen Bereich um die Drohne. Damit kann sie vom ursprünglichen Ziel abgelenkt werden.
Eine kleine Drohne zu entdecken ist nicht so einfach. Sie ist ab etwa 150 Meter zu hören und ab 500 Meter zu sehen. Am weitesten reicht das Funksignal. Damit kann eine Drohne in mehreren Kilometern Entfernung entdeckt werden. Und auch die Radar-Technik spürt Drohnen einige Kilometern entfernt auf.
Wir haben unser Drohnendetektionssystem speziell zum Schutz kritischer Infrastrukturen, Städte und öffentlicher Veranstaltungen entwickelt. Die Polizei hat es bereits erfolgreich für die Sicherheit während der UEFA Euro 2024 eingesetzt.
Andrea Simpkins, Executive Consultant für Drohnenschutz, T-Systems on site services GmbH
Auf das Funksignal setzt auch T-Systems mit dem Angebot Drohne@onsite. Sensoren erfassen das Funksignal des Drohnenpiloten und der Drohne. Sechs Sensoren decken viele Quadratkilometer ab. Mittels Multilateration und Time Difference of Arrival (TDOA) berechnet das System die Position des Drohnenpiloten. Oder genauer: Über die Zeitdifferenzen des Funksignals der Drohne im synchronisierten Netz der Sensoren können wir Flugbahn und Geschwindigkeit bestimmen. Die Lösung speichert die Daten entweder auf lokalen Servern oder in sicherheitszertifizierten Clouds, die wir in Deutschland betreiben. Drohne@onsite kann Informationen an Gebäudeleitsysteme und Leitstellensysteme weitergeben. Zudem ist die Lösung konform mit allen geltenden Gesetzen und Regularien und ermöglicht einen beliebig erweiterbaren Überwachungsbereich.
Wir haben unser Drohnendetektionssystem speziell zum Schutz kritischer Infrastrukturen, Städte und öffentlicher Veranstaltungen entwickelt. Die Polizei hat es bereits erfolgreich für die Sicherheit während der UEFA Euro 2024 eingesetzt. Unsere Funk-Frequenz-Sensoren haben während der Europameisterschaft unzählige Drohnen in der Flugverbotszone entdeckt und die Piloten lokalisiert. So konnte die Polizei die Piloten innerhalb von durchschnittlich acht Minuten dingfest machen. Bei keinem der Drohnenflüge gab es aber terroristische Hintergründe.
Und auch über Wien hat T-Systems im Auftrag von Betreibern kritischer Infrastrukturen nach Drohnen gesucht. Acht Sensoren überwachten drei Monate lang ein Gebiet von 583 Quadratkilometern. Wir haben 1.332 Drohnen lokalisiert, die eine potenzielle Gefährdung für die Anlagen unserer Projektpartner und Dritter darstellten. Meist handelte es sich dabei um kommerzielle Drohnen des Markführers DJI. Aber auch knapp 200 Selbstbau-Drohnen haben wir registriert. Und viele dieser Flüge fanden in Flugbeschränkungsgebieten statt. Die Ergebnisse des Überwachungsprojekts stellen die österreichischen Unternehmen verschiedenen Behörden vor – wie dem Kanzlerarmt und Innenministerium. Ziel ist, das Thema „Drohnenschutz“ im RKE-Gesetz (Regelung zur Kritischen Infrastruktur) zu verankern.
Mit den Erfahrungen aus diesen Projekten entwickelt T-Systems die Kartendarstellung weiter. Künftig sollen weitere Quellen einfließen, um die Gefährdungseinschätzung und die Ressourcenplanung weiter zu verbessern. Der so genannte Drohnengefährdungsindex, kurz DGI, soll unter anderem verschiedene Risikoprofile mit Flugbeschränkungsgebieten, Wettervorhersagen und geplanten Veranstaltungen verknüpfen.